Der Flugbetrieb ist nur im Rahmen der Aufstiegsgenehmigung zulässig.

Erforderlich sind ein gültiger Versicherungs.- und Kenntnisnachweis,

sowie ein Schallemissionsnachweis (Lärmpass) bei Betrieb von Modellen mit Kolbenmotor oder Turbine

An den Flugmodellen muss die e-ID des Inhabers gut lesbar angebracht sein.

 

Weitere Inforationen zum rechtskonformen Modellflug findet ihr unter:

www.dmfv.aero