Der Flugbetrieb ist nur im Rahmen der Aufstiegsgenehmigung zulässig.
Erforderlich sind ein gültiger Versicherungs.- und Kenntnisnachweis,
sowie ein Schallemissionsnachweis (Lärmpass) bei Betrieb von Modellen mit Kolbenmotor oder Turbine
An den Flugmodellen muss die e-ID des Inhabers gut lesbar angebracht sein.
Weitere Inforationen zum rechtskonformen Modellflug findet ihr unter: